Satzung des Reitvereins
1. Name und Sitz des Reitvereins
1.1 Der Verein führt den Namen „Reitgemeinschaft Bayreuth-Geigenreuth e. V.“ (RGB)
1.2 Der Sitz des Reitvereins ist Bayreuth.
1.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
1.4 Der Verein wurde in die Vereinsregisterkartei des Amtsgerichts Bayreuth eingetragen.
1.5 Der Reitverein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes.
1.6 Die Jugendgruppe der RGB ist Mitglied des Stadtjugendringes.
2. Zweck und Aufgaben des Reitvereins
2.1 Der Reitverein hat den Zweck, seinen Mitgliedern die Ausübung des Reitsports und die Teilnahme an offiziellen Reitveranstaltungen (Reitturnieren) zu ermöglichen, ebenso die Ablegung von Prüfungenfür das deutsche Reiterabzeichen. Darüber hinaus soll der Reitverein selbst Veranstaltungen ausrichten können und alte reiterliche Traditionen wahren.
2.2 Die Reitgemeinschaft Bayreuth-Geigenreuth e.V. verfolgt ausschießlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.3 Der Reitverein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.4 Die Reitgemeinschaft Bayreuth-Geigenreuth e. V. unterhält eine Jugendgruppe, in der die Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zusammengefasst werden.
2.5 Die Jugendgruppe wählt selbst ihren Jugendwart und dessen Stellvertreter. Diese müssen durch den Vorstand bestätigt werden.
2.6 Die Aufgabe der Jugendgruppe entsrpciht sinngemäß dem Artikel 2.1 der Satzung.
2.7 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.